Als Beamter auf Widerruf sind Sie Anwärter im Vorbereitungsdienst. Wenn Sie krank werden, werden Sie durch Beihilfe oder Heilfürsorge unterstützt, aber das nur zum Teil. Daher brauchen Sie eine ergänzende private Absicherung, um die entstehenden restlichen Kosten aufzufangen.
Wenn Sie dienstunfähig werden sollten, werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, haben aber keine Versorgungsansprüche an Ihren Dienstherrn. Darum empfehlen wir von Anfang an eine private Absicherung bei Dienstunfähigkeit, um diese Versorgungslücke zu schließen.
Gerne informieren wir Sie auch über notwendige Ergänzungen zur Privathaftplicht bei Beamten (Diensthaftpflichtversicherung, Schlüsselverlust), VL-Ansprüche und staatliche Förderungen, die bereits für Beamtenanwärter durchaus sinnvoll sein können.